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Bauseitige Vorbereitung

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Swimmingpool mit einer hochwertigen Überdachung auszustatten, lesen Sie sich zuerst die Bedingungen durch, die vor der Montage bauseitig erfüllt werden müssen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Aufstellort für die Montage geeignet ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Fachmitarbeiter beraten Sie gerne.

Vorbereitung des Montageuntergrunds

  1. Die Überachung wird auf einem befestigten Untergrund (Beton, Betonfliesen, Holzfliesen, Keramikfliesen u. ä.) entlang der langen Swimmingpool-Seiten aufgestellt. Der feste Untergrund für die Einbettung der Schienen ist nicht genau vorgegeben (z. B. Beton mind. B20 - Betonfliesen).
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gelände soweit abzusichern, dass seine maximalen Toleranzwerte von 2-3 mm nicht überschritten werden.
  3. Der Hersteller rät von einer Einbettung der Schienen in nicht feste Untergründe (Fliesen auf verdichtetem Untergrund, Fliesen nur auf Betonuntergrund) ab. Hier könnte es durch Regennässe zum Einsinken und zur Lockerung der Fliesen kommen und bei starken Böen könnte die Überdachung aus der Bodenverankerung gerissen werden. Bei solchen Montage-Verhältnissen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für eventuelle Schäden.
  4. Unser Firma haftet keinesfalls für die Untauglichkeit des Geländeuntergrundes für die Schienenmontage. Der Auftraggeber nimmt dieses zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden, für die in diesem Zusammenhang mittelbar oder unmittelbar entstehenden zusätzlichen Kosten aufzukommen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Auftragnehmer (Hersteller).

Hilfskräfte für die Montage

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Absprache mit dem Montageleiter zum Montagetermin eine ausreichende Anzahl von Hilfskräften für das Abladen und die Lagerung der Schienensegmente sowie einen Stromanschluss bereitzustellen (max. ca. 20 m entfernt).
  2. Bei schlechter Zufahrt hat der Auftraggeber das Entladen auf eigene Kosten zu veranlassen.
  3. Kommt es wegen der Nichterfüllung der genannten Bedingungen zum Montage-Verzug, werden die mit der Fertigstellung verbundenen Kosten dem Auftraggeber nachberechnet.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor der Herstellung auf eventuelle extreme Wetterbedingungen am Aufstellort aufmerksam zu machen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, erfolgt die Reparatur bei Wind- oder Schneeschäden ausschließlich auf seine Kosten, und zwar auch dann, wenn sich das Produkt noch in der Garantiezeit befindet.
Kontakt

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